Dies geschieht in Form einer Ersterfassung, wenn kein brauchbarer Datenbestand vorhanden ist und gegebenenfalls auch keine Kennzeichnung der Anlagegüter existiert. Alternativ erfolgt die Erfassung der Ist-Bestände auf Basis eines bereits vorhandenen Datenbestands.
Durch Anpassung unserer Systeme an die spezifischen Anforderungen der Kunden sind wir in der Lage, in demselben Arbeitsgang einen Soll-/Ist-Abgleich durchzuführen.